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BaustoffüberwachungBauaufsichtlich geregelte Bauprodukte:Bauaufsichtlich geregelte Bauprodukte sind z.B. Mörtel und Beton, in denen unsere Kiese und Sande als Zuschlagstoffe verwendet werden. Bauprodukte müssen so beschaffen sein, dass die mit ihnen hergestellten baulichen Anlagen während einer angemessenen Zeitdauer die Anforderungen der Bauordnung erfüllen und gebrauchstauglich sind (vgl. § 3 und §§ 20 ff. Bauordnung NW). Oberstes Ziel der Landes-Bauordnungen ist es, dass aus Baustoffen hergestellte Anlagen so errichtet und unterhalten werden, dass Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.
Um diese Ziele zu erreichen, werden Bauprodukte des Hochbaus, die in der Bauregelliste A Teil 1 geregelt sind, einer Baustoffüberwachung unterzogen. Die Anforderungen an Gesteinskörnungen für Beton und Mörtel sind in den bauaufsichtlich eingeführten Normen EN 12620 und EN 13139 geregelt, d.h. diese Normen sind in die Bauregelliste aufgenommen, die gemeinsam von den Obersten Bauaufsichtsbehörden der Bundesländer geführt wird.
Für eine umfassende Baustoffüberwachung für alle Verwendungszwecke sind folgende Aufgaben vorgeschrieben:
Werkseigene Produktionskontrolle
Im Rahmen der Erstinspektion werden das dokumentierte Qualitätssicherungssystem, die Produktion und die werkseigene Produktionskontrolle des Herstellers überprüft. Dabei ist festzustellen, ob die Anforderungen an das Personal und die technischen Einrichtungen erfüllt sind, die werkseigene Produktionskontrolle bestimmungsgemäß durchgeführt wird und ob das Werk die Herstellung des Bauproduktes entsprechend den technischen Spezifikationen gewährleistet.
Die Regelüberwachung findet einmal jährlich statt und dient dazu, festzustellen, ob das dokumentierte Qualitätssicherungssystem des Herstellers ordnungsgemäß fortgeführt wird.
Eine Sonderüberwachung hat dann zu erfolgen, wenn eine oder mehrere Anforderungen der EN 12620 oder EN 13139 bezüglich der Baustoffüberwachung nicht eingehalten werden oder nach Ruhen der Produktion über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten.
Zertifizierung
Eine vollständige Übersicht über die Zertifizierungen unserer Werke erhalten Sie auf der Seite: In der EG-Konformitätserklärung muß der Hersteller die Einhaltung der Forderungen der EN 12620 bzw EN 13139 bestätigen. Die entsprechenden Produkte sind mit dem CE-Symbol zu kennzeichnen; bei losen Produkten sind das CE-Symbol und die Europäische Norm auf dem Lieferschein anzubringen.
Durch dieses CE-Zeichen in Verbindung mit der Nr. der Zertifizierungsstelle ist die ständige ordnungsgemäße Herstellung von Gesteinskörnungen für Beton und Mörtel in Übereinstimmung mit der technischen Regel EN 12620 bzw. EN 13139 nachgewiesen. Nur bei Vorliegen dieses Nachweises dürfen Kies und Sand als Gesteinskörnungen für die Herstellung von Beton und Mörtel für den Hochbau in Verkehr gebracht werden; wenn sich der Hersteller zusätzlich der Fremdüberwachung unterzieht.
(aktualisiert im März 2009) |
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