Sicherheitsdatenblätter sind bei Gefahrstoffen für den Schutz am Arbeitsplatz, in der Anlagen- und Transportsicherheit sowie bei der Beurteilung von Umweltschutzfragen von Bedeutung. Ohne richtige und vollständige Informationen über ein Produkt können in aller Regel keine zutreffenden Beurteilungen vorgenommen und die eventuell erforderlichen Maßnahmen für den Umgang mit diesem Produkt ergriffen werden. Quarz ist kein Gefahrstoff.
Für Nicht-Gefahrstoffe sind Sicherheitsdatenblätter
gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Damit jedem Interessenten selbst eine zutreffende Beurteilung unserer Produkte möglich ist, haben wir die in Sicherheitsdatenblättern anzugebenden Informationen auch für unsere nachstehenden ungefährlichen Quarzprodukte freiwillig zusammengestellt:
Stoffbezeichnung: AQUACOLOR®, Aquarienkies
Stoffbezeichnung: AQUAGRAN®, Filterquarz, Filterkies, Filtersand, Quarzkies, Quarzsand
Stoffbezeichnung: Filterkohle AQUALIN®, thermisch behandelter Braunkohlenkoks
Stoffbezeichnung: AQUAZIT, AQUACIT, Filterkohle N, Filterkohle gemäß EN 12909, Anthrazit
Stoffbezeichnung: COLORQUARZ®, Farbquarz
Stoffbezeichnung: DEKOGRAN®
Stoffbezeichnung: Glasstrahlperlen, Glasperlen
Stoffbezeichnung: KONTRASIL®, Schmelzkammer-Schlacke
Stoffbezeichnung: AQUAZGRAN, Quarzsand, Quarzkies, Aquarienkies, Bremssand, Form- und Kernsand, Geflügelgrit,
Glassand, Spielkastensand, SILIGRAN, Vogelsand, Zierkies, Zuschlag für Feuerfestmörtel,
im Sportbereich: Beachsand, Fallschutzsand und -kies, Golfplatzsand, Kunstrasensand, Reitplatzsand
Stoffbezeichnung: SILIGRAN®, Quarzkies, Quarzkörnung, Quarzsand
Sicherheitsdatenblätter sind vorgeschrieben, wenn das Produkt mindestens 1 % eines Stoffes enthält, der gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich ist oder für den es einen EU-gemeinschaftlichen Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz gemäß der Richtlinie 98/24/EG gibt. Einen Grenzwert für die Luft am Arbeitsplatz legt die TRGS 900 für schwer- oder unlösliche schwebfähige Stäube fest. Siehe unsere Webseite Quarzmehl. Daher ist für Quarzmehl das Sicherheitsdatenblatt Pflicht.
(aktualisiert im Mai 2012)









