Ansprechpartner in Dorsten

Dipl.-Ing. Holger Vespermann

Dipl.-Ing. Holger

Vespermann



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Ansprechpartner in Ottendorf-Okrilla

Olaf Natusch

Olaf

Natusch



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Sicherheitsdatenblätter

Sicherheitsdatenblätter sind bei Gefahrstoffen für den Schutz am Arbeitsplatz, in der Anlagen- und Transportsicherheit sowie bei der Beurteilung von Umweltschutzfragen von Bedeutung. Ohne richtige und vollständige Informationen über ein Produkt können in aller Regel keine zutreffenden Beurteilungen vorgenommen und die eventuell erforderlichen Maßnahmen für den Umgang mit diesem Produkt ergriffen werden. Quarz ist kein Gefahrstoff.


Für Nicht-Gefahrstoffe sind Sicherheitsdatenblätter
gesetzlich nicht vorgeschrieben.


Damit jedem Interessenten selbst eine zutreffende Beurteilung unserer Produkte möglich ist, haben wir die in Sicherheitsdatenblättern anzugebenden Informationen auch für unsere nachstehenden ungefährlichen Quarzprodukte freiwillig zusammengestellt:

Stoffbezeichnung: AQUACOLOR®, Aquarienkies

Stoffbezeichnung: AQUAGRAN®, Filterquarz, Filterkies, Filtersand, Quarzkies, Quarzsand

Stoffbezeichnung: Filterkohle AQUALIN®, thermisch behandelter Braunkohlenkoks

Stoffbezeichnung: AQUAZIT, AQUACIT, Filterkohle N, Filterkohle gemäß EN 12909, Anthrazit

Stoffbezeichnung: COLORQUARZ®, Farbquarz

Stoffbezeichnung: DEKOGRAN®

Stoffbezeichnung: Glasstrahlperlen, Glasperlen

Stoffbezeichnung: KONTRASIL®, Schmelzkammer-Schlacke

Stoffbezeichnung: AQUAZGRAN, Quarzsand, Quarzkies, Aquarienkies, Bremssand, Form- und Kernsand, Geflügelgrit,
Glassand, Spielkastensand, SILIGRAN, Vogelsand, Zierkies, Zuschlag für Feuerfestmörtel,
im Sportbereich: Beachsand, Fallschutzsand und -kies, Golfplatzsand, Kunstrasensand, Reitplatzsand

Stoffbezeichnung: SILIGRAN®, Quarzkies, Quarzkörnung, Quarzsand

 

Sicherheitsdatenblätter sind vorgeschrieben, wenn das Produkt mindestens 1 % eines Stoffes enthält, der gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich ist oder für den es einen EU-gemeinschaftlichen Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz gemäß der Richtlinie 98/24/EG gibt. Einen Grenzwert für die Luft am Arbeitsplatz legt die TRGS 900 für schwer- oder unlösliche schwebfähige Stäube fest. Siehe unsere Webseite Quarzmehl. Daher ist für Quarzmehl das Sicherheitsdatenblatt Pflicht.

 

     (aktualisiert im Mai 2012)