Landschaftseingriff / Kompensationsmaßnahmen

Die Kies- und Sandgewinnung stellt einen Eingriff in die Landschaft und die Natur dar. Dieser Eingriff ist zeitlich begrenzt; die Landschaft wird also nur vorübergehend in Anspruch genommen. Für Fauna und Flora bieten Sand- und Kiesgruben neue Lebensräume (Sekundärbiotope), welche die in der Kulturlandschaft verschwundenen Primärhabitate ersetzen können und damit beitragen, die biologische Vielfalt zu erhalten. Gebiete, in denen Kies und Sand gewonnen werden, wurden zuvor häufig intensiv landwirtschaftlich genutzt und hatten daher eine eher niedrigere Artenvielfalt.

 

In den Kiesgruben des Werkes Dorsten finden wir die Kreuzkröte (Bufo calamita), die graugrün gefleckte Wechselkröte (Bufo viridis), die Geburtshelferkröte und die Gelbbauch-Unke. An Vogelarten der Roten Liste sind in Abbaustätten vertreten: Blaukehlchen, Eisvogel, Fluß-Seeschwalbe, Uferschwalbe, Flußuferläufer, Hauben- und Zwergtaucher, Nachtreiher, Neuntöter, Wasserralle, Wiedehopf, Zwergrohrdommel und viele weitere Arten als Brut- oder Gastvögel. Auf den kiesbedeckten noch nicht rekultivierten Abbaustätten finden sich Glockenheide, Zyperngras, Sanddorn oder Venusspiegel; auf feuchten Stellen Frühlingsenzian und Mehlprimeln; in der Uferzone von Baggerseen finden sich Teich- und Seerosen sowie Igel- und Rohrkolben. In der Wasserzone wachsen Tangwedel, Wasserschlauch und verschiedene Laichkräuter und leben Kammmolche. Dieser kleine Ausschnitt aus der umfangreichen Artenliste zeigt, dass sich Kies- und Sandabbaustätten zu äußerst wertvollen Rückzugsarealen vieler bedrohter Pflanzen- und Tierarten entwickelt haben. Die Kies- und Sandgewinnung leistet damit einen wertvollen Beitrag für den Natur- und Landschaftsschutz. 

 
Der Eingriff in die Landschaft wird stets durch Kompensationsmaßnahmen in Form von Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen vollständig ausgeglichen. Ob nach der Mineralgewinnung "Renaturierung" oder "Rekultivierung" durchgeführt wird, legt nicht das Kies- und Sandunternehmen fest; die spätere Gestaltung und gegebenenfalls Verfüllung der ehemaligen Abbaugebiete ist Bestandteil der Genehmigungsauflagen der zuständigen Behörden. Näheres dazu unter Genehmigungsverfahren.

Ehemalige Tagebauflächen des Werkes Dorsten sind unter Naturschutz gestellt und als FFH-Lebensraum im Projekt Natura 2000 (Netzwerk der FFH-Gebiete) mit der Nr. DE-4307-301 ausgewiesen. EUROQUARZ hat für ihre Leistung für den Umweltschutz im Jahr 2003 vom Bundesverband der Deutschen Kies- und Sandindustrie eine Auszeichnung im Rahmen des Deutschen Wiederherrichtungspreises erhalten.  EUROQUARZ unterstützt auch die von der Welt-Naturschutz-Union IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Ressources) durchgeführte Kampagne "Countdown 2010" aktiv durch Projektbeiträge. Die im Zusammenwirken der örtlichen und regionalen Akteure zu vereinbarende Wiedernutzbarmachung von ehemaligen Kies- und Sand-Abbaustätten führt, wenn es so festgelegt und dann realisiert wird, zu einer naturräumlichen Bereicherung und damit zu einem gesellschaftlichen Mehrwert, der die zeitweilige Raumbelastung durch die Gewinnung zu kompensieren vermag (Arbeitsbericht der Landesplanungsbehörde NRW vom Dezember 2005). 

 

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