Faktencheck

Neuer Landesentwicklungsplan, Ausgewogen oder industriefeindlich?

 

„In den Regionalplänen sind Vorrang und Vorbehaltsgebiete „Rohstoffgewinnung“ für eine kurz bis mittelfristige Nutzung auszuweisen. Darüber hinaus sollen Vorranggebiete „vorsorgende Rohstoffsicherung“ …für eine langfristige, vorsorgende Sicherung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe bestimmt werden……….Die für eine wirtschaftliche Gewinnung erforderlichen Investitionen und laufenden Ersatzinvestitionen erfordern in der Regel eine Laufzeit von mindestens 25 Jahren“

 

Aus dem Entwurf eines Landesentwicklungsplans für das Land Thüringen von Juli 2013

 

Die planerische Rohstoffsicherung ist für die Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft von nahezu überragender Bedeutung. In Nordrhein‐Westfalen wird diese Versorgung wie in anderen Bundesländern auch über landesplanerische Vorgaben und Festsetzungen in Regionalplänen in der Form von Flächenausweisungen gewährleistet. Unter dem Datum vom 25.06.2013 veröffentlichte die rot‐grüne Landesregierung NRW den Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplans. Dieser sieht im Kapitel zur Rohstoffversorgung eine drastische Abkehr von den bisher geltenden landesplanerischen Grundsätzen vor. Die Rohstoffversorgung tritt, wenn der Plan wie im Entwurf kommt, deutlich hinter anderen Interessen zurück. „Ökologie vor Ökonomie“ – so könnte man in aller Kürze zusammenfassen. Nordrhein‐Westfalen geht einen bedenklichen Sonderweg. In vielen anderen Bundesländern hat die Rohstoffsicherung einen viel höheren Stellenwert, aktuelle Landesentwicklungspläne legen eine ganz andere fachliche Bewertung an ‐ wie etwa dem aktuellen thüringischen Entwurf eines LEP entnommen werden kann. Es stellt sich somit zu Recht die Frage, wie viel der Industriestandort NRW der Landesplanung wert ist.

 

Die Kritikpunkte im Überblick:

 

  • Weitreichende Einengung der Regionalplanung durch Vorgabe von Tabukriterien. Die Festlegungen von Tabukriterien im Entwurf des Landesentwicklungsplans führen zu existentiellen Gefährdungen von Unternehmen. Sie führen zu einem Entzug von Abwägungsmöglichkeiten der folgenden Planebenen. Dies entspricht weder dem gesetzgeberischen Anliegen im Natur und Wasserrecht, noch führt es zu praktikablen Lösungen. Im Gegenteil begibt sich der Landesgesetzgeber ohne Not und ohne fachliche Substanz auf juristisch unsicheren Boden.
  • Sachwidriger Zwang zur landesweiten, ausnahmslosen Konzentrationszonenplanung. Es soll allen Regionalplanungsbehörden vorgeschrieben werden, dass Flächen für die Rohstoffgewinnung als sog. Konzentrationszonen ausgewiesen werden sollen. Etwaige Abweichungsmöglichkeiten haben die einzelnen Aufsteller von Regionalplänen dann nicht mehr. Der planerische Ansatz lässt keinerlei Raum für flexible Lösungen und Synergien, die bei Mehrfachnutzung der Flächen entstehen könnten.
  • Keine hinreichende Differenzierung nach Qualitäten und Verwendung der Rohstoffe. Eine zielgerichtete, ressourcenschonende Rohstoffsicherung legt besonderen Wert auf Kenntnis und Gewichtung der Qualitäten der Rohstoffe und ihren Anwendungsbereichen. Dies sollte der LEP verpflichtend vorschreiben.
  • Keine hinreichenden Versorgungszeiträume. Auch bei den Versorgungszeiträumen betritt NRW mit dem vorliegenden Entwurf planerisches Neuland –entgegen den Aussagen im eigenen –noch gültigen‐ Rohstoffbericht für das Land NRW. Für die mineralischen Rohstoffe werden ‐in Locker‐ und Festgesteinsrohstoffe differenziert‐ Bedarfshorizonte von 20 bzw. 35 Jahren genannt. Die bisher geltenden Zeiträume, für die eine fachliche Rechtfertigung bestanden hat, werden teils um Jahrzehnte radikal eingekürzt – mit fatalen Folgen für die Investitionssicherheit und die Existenz zahlreicher Unternehmen und Arbeitsplätze. Eine fachliche Rechtfertigung, eine Begründung für dieses Vorgehen gibt der Entwurf jedoch nicht. 1)
  • Die Fortschreibungszeiträume sind dementsprechend viel zu kurz gewählt. Erst wenn die Versorgung (im Durchschnitt aller Flächen) 10 bzw. 25 Jahre zu unterschreiten droht, sollen die Regionalplanungsbehörden aufgefordert sein, neue Flächen auszuweisen. Angesichts eines notwendigen, mehrjährigen Planungsvorlaufs werden gerade kleinere und mittlere Unternehmen mit einzelnen Flächen auf der Strecke bleiben ohne dass im Gesamten weniger Rohstoffgewinnung stattfinden würde. Der jetzige Entwurf führt nur zu einer Konzentration der Gewinnungsunternehmen mit entsprechenden volkswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Der bisherige Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplans für NRW ist aus der Sicht der Rohstoffwirtschaft unzureichend. Einzelne Festlegungen gefährden die Existenz zahlreicher Unternehmen und Arbeitsplätze in NRW. Die hinreichende und zuverlässige Versorgung mit mineralischen Rohstoffen ist ein gewichtiger Standortfaktor in NRW, der mit dem vorgelegten Entwurf ohne Not und fachlich unbegründet in Frage gestellt wird.

 

 

1) Der Arbeitskreis Steine Erden NRW, der Zusammenschluss der Fachverbände für die Steine‐ und Erden‐

Industrie NRW hat zum LEP eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet, die bei den Bedarfszeiträumen mindestens

30 bzw. 50 Jahre Versorgungssicherheit einfordert

 

vero – Verband der Bau‐ und Rohstoffindustrie e. V. • Düsseldorfer Str. 50 • 47051 Duisburg • www.vero‐baustoffe.de

Dorsten

Dipl.-Ing.

Holger  Vespermann

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