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Beförderungssicheres Verladen von Palettenware

Sackware, BigBags, Kartons und Eimer werden von Euroquarz grundsätzlich auf Euro-Paletten gepackt und mit einer Folie für den Transport gesichert (Schrumpfhaube, Stretchhaube oder Wickelstretch). Dabei wird ein Verbund zwischen Sack-, Karton- oder Eimerstapel und der Palette hergestellt, indem die Folie die Palette mit umschließt.

 

Bei BigBags kann ein Verbund mit der Palette durch Folie nicht hergestellt werden. Auf Wunsch einzelner Kunden wird die Palette, wenn sie in ein vollautomatisches Hochregallager zugeführt werden soll, nicht mit eingefasst. In diesen Fällen sind zusätzliche Sicherungsmaßnahmen für die Ladungssicherung erforderlich.

 

Euroquarz belädt aus Gründen der Verkehrssicherheit ausschließlich geeignete Fahrzeuge (besenreine Ladefläche, Zurr-Ösen etc.). Geeignete Hilfsmittel zur Ladungssicherung unserer Produkte, wie z.B. Anti-Rutsch-Matten oder Zurrgurte, werden vorausgesetzt. In unseren Werken Dorsten und Ottendorf-Okrilla können Zurrgurte erworben werden.

 

Alle LKWs werden bei der Einfahrt in unser Werk verwogen. Wir beladen jeden LKW nur bis zu dessen zulässigem Gesamtgewicht. Die maximal mögliche Zuladung wird durch unser Verladepersonal ermittelt, indem zunächst vom zulässigen Gesamtgewicht die Eingangswägung abgezogen wird. Aus dem Zuladungsgewicht wird die Anzahl der möglichen Paletten zur Zuladung errechnet. Dabei werden Leerpaletten mit 25 kg/Stück gerechnet, so dass eine Palette mit z.B. 1 t Produkt wird mit 1,025 t gerechnet wird. Sollten Leerpaletten in unserem Werk verbleiben, werden dem oben errechneten Zuladungsgewicht 25 kg/Palette gutgeschrieben.

 

EUROQUARZ übernimmt keine Kosten, die dadurch entstehen, dass ein LKW zur Vermeidung von Überladung nicht mit der vollen Auftragsmenge belanden werden kann.

 

Euroquarz platziert die beladenen Paletten auf der Ladefläche des Fahrzeugs ausschließlich in Abstimmung mit dem Fahrzeugführer. Die Ladung ist auf der Ladefläche entsprechend den Anforderungen der Verkehrs- und Betriebssicherheit zu verteilen. Sollte der Fahrzeugführer, in Zusammenarbeit mit unserem Ladepersonal die Ladung nicht ordnungsgemäß sichern, so ist unser Ladepersonal angewiesen, dem Fahrzeugführer den Lieferschein nicht auszuhändigen.

Aktualisiert Juni 2012

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