Verfüllung von Kiesgruben und Wiederherrichtung

Durch den Abbau von Kies und Sand im Tagebau entstehen bei der Trockengewinnung  freie Grubenräume. Diese Kiesgruben können entweder auf das Ursprungsniveau verfüllt und durch Auftrag von Mutterboden rekultiviert werden. Oder die Rekultivierung erfolgt auf der Abbausohle. Oder die Grube wird nicht verfüllt, sondern der Natur, genauer: der natürlichen Sukzession überlassen (Renaturierung). Maßgebend für die Art der Wiederherrichtung des ehemaligen Tagebaus sind die Auflagen, die dem Tagebauunternehmen im Genehmigungsverfahren erteilt werden.

Die ausgesandeten Tagebaue der EUROQUARZ Dorsten dürfen nur mit reinem Bodenmaterial verfüllt werden. Bodenmaterial ist rein, wenn durch Feststoffanalysen festgestellt ist, dass die Vorsorgewerte gemäß Anhang 2 Nr. 4 der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung nicht überschritten werden. Das angelieferte Verfüllmaterial muss frei sein von verunreinigenden untypischen Beimengungen; von der Verfüllung sind Bodenmassen ausgeschlossen, von denen nachteilige Auswirkungen auf das Grundwasser ausgehen können (wassergefährdende Stoffe), ferner Abfälle im Sinne des Abfallgesetzes. Als Verfüllmaterial kommt im Wesentlichen Bodenaushub aus Baumaßnahmen und Ausschachtungen in Betracht. Anteile von weniger als 5% an Asche, Bauschutt, u.ä. sind unschädlich.

 

EUROQUARZ Dorsten hat den Verfüllbetrieb an ein spezialisiertes Unternehmen vergeben, das für die Einhaltung der Genehmigungsauflagen dem Bergamt gegenüber unmittelbar verantwortlich ist. Von den Bodenmassen werden bereits an der Baustelle (Entnahmestelle) Proben entnommen, um durch Feststoffanalysen ihre Eignung als Verfüllmaterial für den Tagebau zu prüfen. Der Boden wird nochmals beim Aufladen auf den Lkw auf seine Eignung überprüft.

 

Der gesamte Tagebau, in dem der Abbau- und der Verfüllbetrieb stattfindet, ist durch abschließbare Schranken vor unbefugtem Befahren und Abkippen von Abfall gesichert. Der Lkw-Fahrer muss bei Anfuhr des Materials der Aufsichtsperson an der Einfahrt in den Tagebau folgende Informationen geben, die in das Betriebstagebuch (Verfüllbuch) eingetragen werden:

 

  • Herkunft des Verfüllmaterials (Ort, Straße, Baustelle)
  • Kennzeichen des anliefernden Lkw
  • Art und Menge des Verfüllmaterials.

Die Aufsichtsperson trägt außerdem den Ort der Ablagerung (Rasterbezeichnung) in das Verfüllbuch ein, das vom Lkw-Fahrer und der Aufsichtsperson zu unterschreiben ist. Wenn das angelieferte Verfüllmaterial nicht den Vorgaben entspricht, wird der anliefernde Lkw abgewiesen. Nachdem der Lkw die Kontrolle an der Einfahrt in den Tagebau durchlaufen hat, wird das Verfüllmaterial am zugewiesenen Ort, mindestens 10 m vor der Verfüllkante abgekippt. Beim und nach dem Abkippen wird das Verfüllmaterial von einem Fachmann, zugleich 2. Aufsichtsperson, auf untypische und verunreinigende Beimengungen kontrolliert. Die Kontrollen erfolgen durch Inaugenscheinnahme und Geruchsprobe (organoleptische Überprüfungen). Erforderlichenfalls sortieren Mitarbeiter geringe Beimengungen von Fremdstoffen (Glas, Holz, Moniereisen, Kunststoff etc.) aus. Für die Entsorgung stehen Container bereit.


Ist das angelieferte Material für die Verfüllung nicht geeignet, werden die Massen mit dem Radlader wieder aufgenommen und vollständig abgefahren, um sie einer geeigneten Entsorgung zuzuführen. Solche Vorfälle werden in das Betriebstagebuch eingetragen, das 10 Jahre lang aufbewahrt wird.

Das angelieferte Verfüllmaterial wird nur während der Betriebszeiten und nur bei ausreichendem Tageslicht eingebaut. Während die Planierraupe das Verfüllmaterial über die Verfüllkante schiebt, wird es nochmals von der 2. Aufsichtsperson auf untypische und verunreinigende Beimengungen kontrolliert, Fremdstoffe werden gegebenenfalls aussortiert.

Mindestens einmal täglich wird der Verfüllbetrieb durch dem Bergamt benannte verantwortliche Personen des Verfüllbetriebes und der EUROQUARZ Dorsten vor Ort kontrolliert. Das Ergebnis der Prüfung wird ebenfalls im Betriebstagebuch dokumentiert.

Zusätzlich wird das eingebaute Verfüllgut in regelmäßigen Abständen durch ein anerkanntes Labor für Umweltanalytik beprobt und untersucht. Art, Zeitpunkt und Entnahmestellen der Proben werden jeweils vom Bergamt als zuständige Überwachungsbehörde festgelegt.

Wenn die Lkw aus dem Tagebau herausfahren, nehmen sie die Fahrt zunächst über eine innerbetriebliche Schotterstrecke und eine Asphaltstrecke auf. Die von den Reifen abgerollten Verunreinigungen werden durch eine Kehrmaschine von der Asphaltstrecke regelmäßig entfernt.

Nach Beendigung der Verfüllung wird der seit der Gewinnung aufgehaldete Mutterboden auf die verfüllten Flächen aufgetragen, die Fläche entsprechend dem Rekultivierungsbetriebsplan hergerichtet und der festgelegten Folgenutzung zugeführt.

Der Möglichkeiten der Folgenutzung gibt es viele. In ehemaligen Tagebauflächen der EUROQUARZ in der Kirchheller Heide wurde der Naturentwicklung Raum gegeben und neue Möglichkeiten der Sport- und Freizeitgestaltung geschaffen: Angeln, Campen, Golfen, Reiten, Wandern oder einfach nur die Natur pur genießen. Aber natürlich wurden auch ehemalige Forstflächen wieder aufgeforstet und Ackerland zu Ackerflächen hergerichtet.

 

Es ist ersichtlich, dass der vorübergehende Eingriff in die Landschaft durch den Kies- und Sand-Tagebau nach seiner Wiederherrichtung zu einer derartigen Bereicherung der Landschaft sowie der unterschiedlichen Lebensgemeinschaften von Tieren und Pflanzen (Sekundär-Biotope) geführt hat, dass ehemalige Tagebauflächen der EUROQUARZ in Dorsten als Naturschutzgebiet mit der Bezeichnung "NSG Postwegmoore" auch als FFH-Gebiet ausgewiesen sind.

In Neuenkirchen bei Rheine ist durch den Quarzabbau der Firma Euroquarz der Offlumer See geschaffen worden, welcher nach Abschluß des Quarzabbaues der Bevölkerung als vielseitig zu nutzende Wasserfläche zurückgegeben wurde. Für das entstandene Naherholungsgebiet bedankte sich die Gemeinde schriftlich bei Euroquarz.

 

Im Laufe der über 100-jährigen Betriebshistorie hat das Unternehmen sehr große Flächen für den Sand- und Kiesabbau in Anspruch genommen und verändert. Naturgemäß können heute nicht mehr sämtliche Flächen identifiziert werden, in welchen jemals ein Abbau stattgefunden hat. Für die seit 1940 in Anspruch genommene Fläche von 425 ha wurde dies jedoch im Detail untersucht.

 

Von dieser Fläche sind 14 ha bislang noch nicht abgegraben und die aktuelle Betriebsfläche (Abgrabungsgelände, Verfüllflächen, rekultivierte, jedoch noch nicht abgenommene, Teilflächen und das Betriebsgelände) ist 64 ha groß.

 

Von der insgesamt in Anspruch genommenen Fläche sind also 88 % bereits rekultiviert. Davon wurden etwa 42 % als Forstfläche, 29 % als Acker, 11 % als See und 17 % als sonstige Flächen (Wege, etc.) hergerichtet. Von den renaturierten Flächen sind rd. 75 % aufgrund der sich dort entwickelten Fauna und Flora unter Naturschutz gestellt worden. Hierin zeigt sich die Qualität der Renaturierungsanstrengungen besonders deutlich.

 

Große Teile der in Anspruch genommenen Flächen befanden sich schon vor der Inanspruchnahme in Landschaftsschutzgebieten. Die Erlaubnis, solche Flächen dennoch für einen Abbau zu verwenden, stellt einen großen Vertrauensbeweis der zuständigen Behörden dar. Die unter Landschaftsschutz stehenden Flächen wurden ausnahmslos so rekultiviert, dass auch weiterhin die Ausweisung der Flächen in diesen Status gerechtfertigt war.

(Aktualisiert Juli 2011)

(Aktualisiert Juli 2011)

Dorsten
Norbert  Jarecki

Betriebsleiter Dorsten und Salzbergen, Prokurist

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