Rohstoffsicherungskonzept

des Bundesverband Baustoffe -Steine und Erden e.V.

 

Rohstoffsicherungskonzeption

der Baustoff-, Steine- und Erden-Industrie 14. August 2002

 

A. Problem:

  1. Allgemein 
    Gips, Kalk, Kies, Naturstein, Sand und Ton sind in Deutschland - und weltweit - die mengenmäßig wichtigsten Rohstoffe. Eine ausreichende und kontinuierliche Versorgung mit diesen oberflächennahen mineralischen Rohstoffen aus heimischen Lagerstätten und deren optimale Nutzung für die Produktion bedeutender Baumaterialien, wie z.B. Beton, Zement, Ziegel und Kalksandstein sind grundlegende Voraussetzungen für die Gestaltung der Lebensverhältnisse des Einzelnen und Bestandteil der allgemeinen Daseinsvorsorge. Allein schon aus diesem Grunde ist Rohstoffsicherung und eine marktnahe, kostengünstige Versorgung mit diesen mineralischen Rohstoffen ein öffentliches Anliegen.

    Die Ziele einer künftigen Rohstoffpolitik des Bundes und der Länder müssen daher auf einen rohstoffpolitischen Handlungsrahmen abstellen, der sowohl Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit als auch Umweltverträglichkeit gleichermaßen berücksichtigt.
     
  2. Die Sicherung der Rohstoffversorgung ist ein Gemeinschaftsinteresse höchsten Ranges und ein von der jeweiligen Politik des Gemeinwesens unabhängiges Gemeinschaftsgut 
    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Rohstoffsicherung im öffentlichen Interesse liegt. Wirtschaftswachstum und Wohlstand sind ohne mineralische Rohstoffe nicht möglich, daher liegt Rohstoffsicherung auch im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse und ist ein öffentlicher Belang im Sinne des Bundes-Raumordnungsgesetzes . Die Grundlage für eine künftige nachhaltige Rohstoffsicherung muss daher unter Beachtung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Belange geschaffen werden.
    BVerfG E 30,292
     
  3. Eine sichere Versorgung mit heimischen Rohstoffen ist existenzielle Grundlage für eine funktionierende Industrie 
    Die Eigenversorgung der Bundesrepublik Deutschland mit mineralischen Rohstoffen des Baustoff-, Steine-und-Erden-Sektors ist gegenwärtig aus lagerstätten-geologischen Gesichtspunkten weitgehend möglich. Im Hinblick auf die Zukunft ist es ökologisch, sozial und wirtschaftlich geboten, diese Grundlage in verantwortungsbewusster Weise für die Versorgung der heimischen Wirtschaft zu nutzen und hierfür günstige planerische und genehmigungsrechtliche Voraussetzungen zu schaffen und umzusetzen.
     
  4. Die mittelständisch geprägte Industrie zur Gewinnung mineralischer Rohstoffe benötigt auch künftig verlässliche Rahmenbedingen 
    In der Bundesrepublik Deutschland werden jährlich ca. 700 Millionen Tonnen Steine, Erden und Industrieminerale gewonnen. Die Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung mineralischer Rohstoffe wird überwiegend von kleinen und mittelständischen Unternehmen durchgeführt, die eine erhebliche Rolle als regionaler Wirtschaftsfaktor spielen, vor allem unter Berücksichtigung der vorhandenen Abhängigkeiten vom Bau-, Transport- und Zuliefergewerbe sowie den industriellen Anwendungen (Stahl, Chemie, Umweltschutz, Nahrungsmittel). Sie ist darauf angewiesen, dass auch zukünftig eine Nutzung geeigneter Lagerstätten durch eine wirksame Rohstoffsicherung gewährleistet wird.
     
  5. Die Rohstoffwirtschaft braucht Investitionssicherheit 
    Die mit der Erkundung, Genehmigung, Planung und dem Betrieb bei der Bodenschätzegewinnung zusammenhängenden hohen Vorlaufinvestitionen bedürfen der Planungs- und Rechtssicherheit. Diese ist in Deutschland mit seiner regionalplanerischen Ausweisung von Flächen für den Rohstoffabbau nur teilweise hinreichend gegeben. Nur eine klare Abgrenzung der für den Rohstoffabbau geeigneten Gebiete kann den Konflikt über den Rohstoffabbau in unserem dicht besiedelten Land lösen. Deshalb ist grundsätzlich die Sicherung der natürlichen Rohstoffressourcen erforderlich.

    Es kann festgestellt werden, dass der Abbauzeitraum genehmigter Vorräte und der Planungszeitraum der Regionalpläne nahezu identisch sind. Kritisch zu werten ist, daß vielfach schon rekultivierte Flächen als Vorrangflächen erhalten bleiben. Wegen des Fortschreitens der mit der Rohstoffgewinnung konkurrierenden Landnutzungsansprüche sind Maßnahmen zur Sicherung der ortsgebundenen Rohstofflagerstätten auch über den Planungszeitraum hinaus erforderlich, zumal die Ausweisungen von Vorrang und besonders von Vorbehaltsflächen in den Regionalplänen (15 + 15 Jahre, meist nur 10 Jahre) keine Garantie für die spätere Möglichkeit einer Rohstoffgewinnung geben. Schließlich bieten nur die sich auf eine raumplanerische Letztentscheidung stützenden Vorrangbereiche genügend Sicherheit, auch in den nachfolgenden, meist langwierigen Genehmigungsverfahren Bestand zu haben.

    Nicht nur aus Sicht der Industrie, sondern auch unter dem Aspekt der vorausschauenden Landes- und Regionalplanung, die durch häufige Umplanungen zusätzliche finanzielle Belastungen verkraften muss, wären längere Zeithorizonte wünschenswert.

    Setzt sich der Trend der restriktiven, kurzfristig planenden Ausweisungs- und Genehmigungspraxis fort, so würde dies die Verlegung von Produktionsstandorten in Nachbarländer nach sich ziehen und einen erhöhten Bedarf an Rohstoffimporten bedeuten. Auf dem Gipssektor ist diese Entwicklung bereits eingetreten.

    Zur Deckung des künftigen Bedarfs müssen Rohstoffflächen in ausreichendem Umfang bedarfsunabhängig landes- und regionalplanerisch langfristig gesichert werden (Rohstoffsicherungsflächen). Die bedarfsunabhängige Sicherung ist erforderlich, weil Überplanungen den Zugang zukünftiger Generationen zu diesen Rohstoffen erschweren oder völlig unmöglich machen.

    Durchgeführte Erhebungen zeigen die Konflikte der Rohstoffgewinnung mit anderen Planungen und Nutzungen auf. Dabei wird deutlich, dass der häufigste Grund für die unvollständige Gewinnung von Bodenschätzen im Konflikt mit Gewässer- und Naturschutz liegt. Obwohl bislang Grundwasserverunreinigungen oder Verschlechterungen der Wasserqualität aufgrund von Gesteinsabbau nicht bekannt sind, wird der wasserrechtliche Besorgnisgrundsatz gegenüber Planungen zur oberflächennahen Rohstoffgewinnung häufig nur einseitig und nicht sachgerecht angewendet, wodurch gegebenenfalls die Zulassung von Erweiterungsgebieten oder gar von Neuanlagen verhindert wird. Eine ähnliche Vorgehensweise gibt es im Bereich des Naturschutzes, da nur eine geringe Neigung besteht, längerfristige Entwicklungspotentiale der Abgrabungsstätten zu berücksichtigen.
     
  6. Die Gewinnung und Verarbeitung von Bodenschätzen ist untrennbarer Bestandteil unserer Kulturlandschaft 
    Zu einer Kulturlandschaft, wie sie in Deutschland überwiegend vorhanden ist, gehören untrennbar Tätigkeiten der Rohstoffgewinnung und -verarbeitung. Dabei wird der Eingriff in Natur und Landschaft so gering wie möglich gehalten. Forschungsergebnisse belegen, daß sogar viele im Abbau befindliche Gewinnungsstätten bereits einen hohen Wert für den Arten- und Biotopschutz haben (Wanderbiotope, Biotope auf Zeit). Spätestens nach Abschluss des Eingriffs, meist aber schon abbaubegleitend, wird die Rekultivierung bzw. Renaturierung von Natur und Landschaft durchgeführt. Die dabei entstehenden Flächen sind vielfach ökologisch höherwertiger einzustufen als vor dem Eingriff. Diese Flächen werden in der Regel unter Naturschutz gestellt.

    Darüber hinaus entstehen häufig interessante Gesteinsaufschlüsse, die unter Geotopschutz gestellt, einer breiten Öffentlichkeit den Einblick in die erdgeschichtliche Entwicklung ermöglicht.
     
  7. Die Rohstoffgewinnung aus oberflächennahen Lagerstätten ist unvermeidbar mit Flächeninanspruchnahme verbunden 
    Addiert man die in der Bundesrepublik zur Rohstoffgewinnung zeitweise in Anspruch genommenen Areale, so ergibt sich eine Gesamtfläche von etwa 0,006 % der Landesfläche. Hingegen stehen beispielsweise 26,9 % der Landesfläche unter Landschaftsschutz, 7,5 % wurden für Vogelschutz und FFH-Richtlinie an die EU-Kommission gemeldet, 2,5 % der Landesfläche stehen unter Naturschutz und 18,9 % sind Naturparke. Obwohl der vorübergehende Flächenbedarf der Rohstoffindustrie relativ gering ist und bislang keine Negativauswirkungen auf die Wasserversorgung weder in qualitativer noch in quantitativer Hinsicht feststellbar sind, und obgleich ehemalige Abbaustandorte als wertvolle Sekundärbiotope große Bedeutung für bedrohte Tier- und Pflanzenarten besitzen, ist eine langfristige, bedarfsgerechte Sicherung von Abbaustätten nicht gewährleistet.
     
  8. Eine verbrauchernahe Rohstoffversorgung ist notwendig 
    Bei den in Deutschland abgebauten mineralischen Rohstoffen handelt es sich meist um frachtkostenempfindliche Massengüter. Aus wirtschaftlichen, insbesondere aber auch unter Umweltgesichtspunkten, sind große Transportentfernungen zum Verbraucher zu vermeiden. Mineralische Rohstoffe sollten auch weiterhin regional, d.h. möglichst verbrauchernah, gewonnen und verarbeitet werden, da eine dezentrale Versorgung der Bauindustrie mit Rohstoffen, Transportwege und daher unerwünschte Umweltbelastungen minimiert. Ausschluss- und Konzentrationsgebiete werden der Standortgebundenheit der Rohstoffe nicht gerecht und wirken einer dezentralen Versorgung entgegen.
     
  9. Rohstoffgewinnung und Landespflege gehören zusammen 
    Sowohl der Erhalt einer naturnahen Umwelt, als auch die Rohstoffversorgung aus heimischen Lagerstätten durch die Industrie und die Schaffung und der Erhalt von Arbeitsplätzen, sind vereinbar. In unserer Kulturlandschaft kann durch eine perspektivisch angelegte und transparente Rohstoffsicherung und -gewinnung eine breite gesellschaftliche Akzeptanz erreicht werden. Dies setzt eine möglichst frühzeitige Einbindung ökologischen Sachverstandes voraus.
     
  10. Eine nationale Rohstoffpolitik ist notwendig 
    Eine fortschrittliche Rohstoffpolitik sollte sich den Anforderungen des 21. Jahrhunderts stellen und den Unternehmen sowie den Beschäftigten in der rohstoffgewinnenden Industrie auch weiterhin eine Zukunftsperspektive bieten. Hierzu zählt der gesellschaftliche und politische Dialog ebenso, wie die Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen und die Einbeziehung fachlicher Grundlagen durch die geologischen Dienste der Länder in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe. Nur so können die internationale Wettbewerbsfähigkeit hochwertiger Produkte, Beschäftigungssicherheit und die notwendige Berücksichtigung von Umweltbelangen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung gewährleistet werden.
     

B. Standpunkt:

Folgende Grundsätze müssen bei der Ausweisung von Rohstoffsicherungsflächen in den Regionalplänen beachtet werden:

  • Betriebe sind standortgebunden, ihre Fortdauer ist zu schützen, durch Erweiterung bestehender Abbaustandorte, so vorzugsweise beim Hartgesteinsabbau, oder durch Neuaufschluss.
  • Rohstofflagerstätten sind standortgebunden und nicht vermehrbar
  • Regionale Rohstoffsicherung muss sich auch an der betrieblichen Rohstoffsicherung orientieren.
  • Dezentrale Rohstoffgewinnung zur Vermeidung von überflüssigem Transportverkehr
  • Rohstofflagerstätten werden nur vorübergehend genutzt. Nach dem Abbau stehen die Flächen vielfältigen Folgenutzungsmöglichkeiten zur Verfügung.

 
Planungen am "Grünen Tisch" können zur  

  • übermäßigen Konzentration der Abbaustandorte,
  • Zerstörung von gewachsenen Markt- und Betriebsstrukturen und
  • Zunahme des Transportverkehrs führen.

 
Sinnvolle Rohstoffsicherung ist in manchen Regionen bereits heute durch "Regional-planerische Restriktionen" und "Verordnungsrestriktionen" kaum noch möglich. Häufig gehen regionalplanerische Restriktionen (z.B. Grundwasserschonbereiche, Vorrangbereiche für Biotope) einer Verordnungsrestriktion (z.B. Wasserschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Bann- und Schonwälder,...) voran. Auch die zunehmende Praxis im Planungsverfahren, die den Genehmigungsverfahren zugehörigen Prüfungen vorweg zu nehmen, wirkt sich restriktiv aus, da hierdurch leider keine Doppelarbeiten vermieden werden. Zusätzlich kommen fachgesetzliche Unterschutzstellungen, Fachplanungen und Bedenken und Hindernisse von Fachbehörden in den Einzelgenehmigungsverfahren (z.B. Tiefenbaggerung, Rote-Liste-Arten, ...) sowie Probleme bei der Grundstücksbeschaffung, gemeindlichem Einvernehmen etc. hinzu. Demgegenüber wird das Instrument des Vertragsnaturschutzes nur wenig genutzt.

In der Summe führt dies oft dazu, dass ein hinreichender Zeitraum für Rohstoffsicherung nicht einmal auf dem Papier realisiert wird. In der Praxis sind Vorrangflächen für Rohstoffe häufig nur für weniger als 10 bis 15 Jahre wirklich gesichert.

 

Die Steine- und Erdenindustrie muss als einziger Industriezweig mit zeitlich sehr kurzem raumordnerischem Schutz für die Rohstoffsicherungsflächen auskommen.

 

Im Vergleich: Ein Gewerbe- oder Industriegebiet wird auf Dauer ausgewiesen. Dadurch ergibt sich eine große Planungssicherheit für Industrie- und Gewerbetriebe. Das Unternehmen ist im Grundsatz ohne zeitliche Beschränkung geschützt.

 

Auch die Schutzgüter Wasser, Natur und Landschaft und Wald genießen - einmal ausgewiesen - in der Regel unbegrenzten Bestandsschutz.

 

Allein bei der Ausweisung von Rohstoffflächen wird seitens der Planungsträger befürchtet, Tatsachen auf Dauer festzulegen.

 

Die Rohstoffsicherung in den Regionalplänen nimmt das Einzelgenehmigungsverfahren nicht vorweg. Alle relevanten Belange werden in entsprechenden Genehmigungsverfahren geprüft. Eine Sicherheit, dass ein Vorranggebiet auch tatsächlich abgebaut werden darf, gibt es nicht. Häufig darf nur ein Teil dieser Fläche auch tatsächlich abgebaut werden.

 

Zukünftige potenzielle Rohstoffabbaugebiete können bis zur notwendigen Rohstoffgewinnung sowohl Funktionen für den Naturhaushalt als auch für menschliche Nutzungen (z.B. Land-, Forst- und Wasserwirtschaft) übernehmen.

Nach erfolgter Rohstoffgewinnung übernehmen ehemalige Abbaugebiete durch Rekultivierung oder Renaturierung wieder vielfältigste Raum- und Naturhaushaltsfunktionen.

C. Vorschlag:

  1. Allgemein 
    Besonders wichtig erscheint die integrierte Kartierung und Bewertung von Lagerstätten unter den Aspekten der Rohstoffgeologie, des Boden- und Grundwasserschutzes und der Georisiken (Bebengefährdung, Standsicherheit, Felsmechanik), um die vorausschauende Planung im Sinne der nachhaltigen Rohstoffsicherung wesentlich zu verbessern und zu beschleunigen.
     
    Neben der kontinuierlichen Aktualisierung aller rohstoff- und wirtschaftsgeologischen Daten für die Rohstoffsicherungsberichte des Bundes ist die fortgesetzte Rohstofferkundung und Publikation der Untersuchungsergebnisse in Rohstoffplanungskarten im Maßstab von 1 : 25.000 oder 1 : 50.000 von Bedeutung. Ein weiteres Ziel ist die verbesserte Beratung der Genehmigungsbehörden vor Ort durch die geologischen Dienste. Im Sinne einer "angewandten Rohstoffsicherung" könnte so gewährleistet werden, dass die durch Steuermittel finanzierte Tätigkeit unmittelbar Eingang in die Ermittlung genehmigungsrelevanter Sachverhalte findet.
     
    Die bisherigen Planungszeiträume für die Sicherung des oberflächennahen Rohstoffabbaus werden weiterhin kontrovers diskutiert werden. In die Diskussion soll der Vorschlag eingebracht werden, in Gebieten, die nach der Erkundung ein mittleres oder hohes Lagerstättenpotenzial aufzeigten, Areale auszuweisen, die auf ihre Eignung für eine künftige Gesteinsgewinnung geprüft werden sollen. Sie stellen die Vorbehaltsflächen ohne Eingrenzung auf einen möglichen Nutzungszeitraum dar.
     
    Denkbar wäre, dass die in den Rohstoffplanungskarten der Länder dargestellten Gebiete mit nachgewiesenen Rohstoffvorkommen und der Aussage "Bauwürdigkeit wahrscheinlich" in den Raumordnungsplänen veröffentlicht werden, um allen an der regionalen Raumplanung beteiligten Instanzen und Gruppierungen objektive Informationen zu Art, Lage und ungefährer Größe von Rohstoffvorkommen an die Hand zu geben. Hierdurch könnte der Dialog zwischen Gemeinden, Kreisen, Fachbehörden sowie Interessenverbänden und der Rohstoffindustrie auf eine breitere, fachlich fundierte Basis gestellt werden, unter Beachtung des schon geltenden Rechts.
     
    Bei allen Überlegungen ist zu berücksichtigen, dass die Gewinnung von mineralischen Rohstoffen nur am Ort ihrer Lagerstätten stattfinden kann. Eine Negativplanung reicht für eine nachhaltige Sicherung der Versorgung des Marktes mit Rohstoffen bei sparsamem Umgang mit Grund und Boden nicht aus.
     
  2. Im Einzelnen

a) Kurzfristige Maßnahmen

  • Vereinheitlichung der Abwägungsgrundlagen. Die Abwägungsgrundlagen sind in den einzelnen Regionen der Länder als sehr heterogen zu bezeichnen. Dies führt in vielen Fällen dazu, dass Rohstoffflächen nur dann ausgewiesen werden, wenn keine oder nur im sehr geringen Maße konkurrierende Nutzungsbelange wie Wasserwirtschaft und Naturschutz entgegenstehen. Ansonsten treten Rohstoffsicherungsbelange fast regelmäßig in den Hintergrund.
  • Generelle und einheitliche Festlegungen der Bereiche, die keiner Abwägung bei Rohstoffsicherung unterliegen (Tabubereiche):

    Siedlung, Bestand: Wohngebiete, Mischgebiete, Gewerbe-/Industriegebiete, Sondergebiete mit Gemeinbedarfsflächen, sowie Umspannwerke, Munitionsdepots, Deponien

    Verkehr, Bestand: Straßen der Kategorie I und II, Bahnlinien und Flugplätze

    Schutzgebiete, Bestand: wesentliche Bereiche von Naturschutz- und Wasserschutzgebieten, anders jedoch dann, wenn der Abbau der guten fachlichen Praxis der Rohstoffgewinnung entspricht, und den Schutzzielen nicht entgegenwirkt; 

    Generelle und einheitliche Festlegung der Bereiche, die einer raumordnerischen Abwägung unterliegen. Hierzu zählen alle Nicht-Tabubereiche. Zum Beispiel:

    Siedlungs- und Verkehrsflächen, soweit nicht als Tabubereiche bezeichnet,
    Siedlungsplanungen, soweit kein Flächennutzungsplan vorliegt,
    Verkehrsplanungen,
    bestehende Schutzgebiete, soweit nicht als Tabubereich aufgeführt,
    geplante Schutzgebiete,
    Leitungen,
    Landwirtschaftsflächen,
    Waldflächen,
    Biotopflächen.

    In den Nicht-Tabubereichen ist Rohstoffabbau grundsätzlich möglich und muss geprüft werden. Die wichtigste Abwägungsgrundlage bieten dabei Rohstoffplanungskarten der geologischen Dienste.
     
  • Bestehende Abbaustandorte müssen besonderes Gewicht gegenüber konkurrierenden Raumnutzungen bei der Erweiterung (Arbeitsplatzsicherung, Standortssicherung und Investitionssicherheit) erhalten. Günstige Verkehrsanbindungen (Schiene, Wasser, Lkw) sind ebenfalls in der Abwägung hoch einzustufen.
  • Dezentrale Struktur und Vielzahl der Abbaustätten muss erhalten bleiben (kurze Versorgungswege).
  • Genehmigte Flächen bedürfen i.d.R. keiner regionalplanerischen Fürsorge. Statt dessen müssen ungenehmigte Flächen für 2 x 25 Jahre regionalplanerisch gesichert werden.
  • Nachrichtliche Übernahme von langfristigen Interessengebieten als Eignungsgebiete.
  • Ein Raumordnungsverfahren ist bei ausgewiesenen Vorbehaltsflächen überflüssig, wenn ein Bedarf zur Erweiterung bestehender Abbaustätten besteht. Die raumordnerische Abwägung für Vorrangflächen und Vorbehaltsflächen ist in den uns bekannten Fällen aus der Praxis identisch. Dies gilt insbesondere, wenn ein Teilregionalplan Rohstoffsicherung erstellt wurde.
  • Rohstoffsicherung muss in der Praxis an den bestehenden Betrieben ausgerichtet werden. Ziel sollte es sein, bestehenden Betrieben eine ausreichende Rohstoffversorgung zu gewährleisten, damit Arbeitsplätze und funktionierende Marktstrukturen erhalten bleiben.
  • Einschaltung des Sachverstandes der Verbände der abgrabenden Industrie, als Träger öffentlicher Belange, bei rohstoffrelevanten Fragestellungen.


Diese Maßnahmen sind sofort realisierbar. Eine Umsetzung durch die zuständigen Ministerien/Behörden ist möglich.

b) Mittelfristige Maßnahmen

  • Die Vorrangflächen sollen Vorräte für mindestens 25 Jahre sichern. Schwerpunktmäßig sollen bestehende Abbaustätten erweitert werden. Neuaufschluss ist möglich. Die genehmigten Flächen werden nicht aufgerechnet.
  • Die Vorbehaltsflächen enthalten die späteren Vorrangflächen bei der Fortschreibung des Regionalplans. Der Zeithorizont für diese Kategorie ist mindestens 25 Jahre. Um die notwendige Flexibilität bei der Fortschreibung von Regionalplänen zu haben, soll diese Kategorie großzügig ausgewiesen werden. In dieser Kategorie sollen alle Maßnahmen verhindert werden, die eine spätere Gewinnung von Rohstoffen ausschließen oder erschweren. Ein Rohstoffabbau ist im Einzelfall bei konkretem Bedarf (z.B. Erweiterung bestehender Abbaustätten) ohne umfangreiches Raumordnungsverfahren zuzulassen.
  • Die Eignungsgebiete schützten Rohstofflagerstätten dauerhaft. Grundlage ist die vom geologischen Diensten erarbeiteten Rohstoffplanungskarten. Eignungsgebiete werden nachrichtlich auf einer Beikarte zum Raumordnungsplan aufgeführt.
  • Die Ausweisung von Eignungsgebieten sichert die spätere und langfristige Versorgung der Volkswirtschaft mit notwendigen mineralischen Rohstoffen. Alle Maßnahmen, die einen späteren Rohstoffabbau verhindern oder wesentlich erschweren, sind mit den Belangen der langfristigen Rohstoffsicherung sorgfältig abzuwägen. Zeitlich befristete Nutzungen, die einem evt. späteren Abbau entgegenstehen würden, können nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Die Rohstoffgewinnung selbst ist nach Raumordnungsverfahren oder nach Fortschreibung der Regionalpläne und Übernahme als Vorrang- oder Vorbehaltsfläche möglich.

    Für die Eignungsgebiete wird bewusst kein Zeitraum angegeben.
  • Die Rohstoffplanungskarten sind fortzuschreiben, wenn neue Erkenntnisse hinsichtlich der Abbauwürdigkeit oder der Lagerstättenqualität oder -quantität dies erfordern.
  • Änderung und Anpassung der Landesplanungsgesetze (Fachplan Rohstoffsicherung, Beteiligung der Verbände der abgrabenden Industrie als Träger öffentlicher Belange bei Landes- und Regionalplanfortschreibungen).
  • Abgrabungsgesetz/Rohstoffsicherungsgesetz

    Ziel eines derartigen Gesetzes muss es sein, die Situation der Rohstoffversorgung mit oberflächennahen, nicht unter das Bergrecht fallenden Bodenschätzen nachhaltig zu verbessern.
10-Punkte-Katalog
(Qualitätsziele)  
Vorschläge für Landesebene
(Handlungsziele)
1.Eine zukunftsorientierte Rohstoffpolitik auf der Grundlage langfristiger Konzepte ist gewährleistet. Die Bedeutung der Rohstoffsicherung ist der Öffentlichkeit bewusst.
2.Die Arbeitsplätze in den rohstoff-gewinnenden Betrieben sind durch verbindliche Planungsrahmen abgesichert.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.

 Diese Konzeption wurde vom Bundesverband Baustoffe Steine + Erden e.V. erarbeitet.

 

(Erstellt im August 2002)

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